Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit mir, Elke Daus, geschlossenen Verträge, es sei denn, dass ihrer Einbeziehung unverzüglich widersprochen wird.

Allgemeine Vertragsgrundlagen

Für alle erteilten Aufträge gilt Urheberwerkvertragsrecht nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) als vereinbart, sofern dieses nicht schon nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß § 2 UrhG kraft Gesetzes aufgrund Erreichens der erforderlichen Schöpfungshöhe gilt.
Ich erbringe meine Leistungen — zum Beispiel Werbeberatung, Konzeption, Texterstellung, Lektorat und Projektabwicklung – ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diese AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von mir.
Entgegenstehende AGB eines Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ich nicht einzelnen Regelungen oder den AGB eines Vertragspartners insgesamt schriftlich zustimme.
Im übrigen ist ausschließlich die Geltung deutschen Rechts vereinbart.

Zustandekommen von Verträgen (Auftragserteilung)

Verbindliche Verträge kommen durch die Annahme des Angebots des Auftraggebers zustande. Von mir zugesendete Angebotsentwürfe sind freibleibend. Irrtum und Schreibfehler sind in jedem Fall vorbehalten.

Auftragsumfang und -abwicklung, Gewährleistung

Art und Umfang des Auftrags und die von mir zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach der von mir angenommenen schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber oder meine schriftliche Auftragsbestätigung. Erfüllungsort sind meine Geschäftsräume.
Ich übertrage dem Auftraggeber alle für den jeweiligen Zweck erforderlichen Rechte. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, übertrage ich jedoch die erforderlichen Rechte ausschließlich als einfache Nutzungsrechte und nur zur höchstpersönlichen Nutzung durch den Auftraggeber. Die Übertragung der Rechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der mir zustehenden Vergütung einschließlich aller Nebenkosten. Vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen werden keine Eigentumsrechte übertragen.
Im Rahmen des Auftrages habe ich bei der Erfüllung meiner vertraglichen Pflichten künstlerische Gestaltungsfreiheit. Fragen der Gestaltung und des Stils sind keine Mängel der Arbeit, sofern nicht ausdrückliche Vereinbarungen getroffen wurden. Stilistische Änderungen sind Erweiterungen des Auftragsumfangs.
Ich lege dem Auftraggeber entsprechend dem Arbeitsfortschritt Korrektur- bzw. Ansichtsexemplare (Entwürfe, Konzepte, Texte, Korrekturen, Lektorats-Exemplare usw.) vor. Der Auftraggeber hat diese Vorlagen zu prüfen. Mängel gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Arbeit schriftlich geltend zu machen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reklamation, so gilt das Werk als genehmigt und freigegeben. Mit der Freigabe gelten auch etwaige Abweichungen vom Auftrag als genehmigt. Auf diese Frist und die Rechtsfolgen des Verhaltens des Auftraggebers werde ich mit Übersendung der Vorlagen ausdrücklich hinweisen. Ist mein Werk aufgrund von mir verursachter Fehler mangelhaft, ist der Auftraggeber nach dem zweiten Korrekturlauf zur fristlosen Kündigung dieses Auftrages und zur Minderung berechtigt.
Die Prüfungen der Arbeiten auf inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit z. B. in Bezug auf das Wettbewerbs-, Waren-, Heilmittelwerbe-, Produkthaftungs- oder Urheberrecht obliegt dem Auftraggeber. Für die erstellten Konzepte, Texte und Gestaltungen kann ich keine Rechtsprüfung durchführen.
Fristen und Termine sind verbindlich, soweit sie als verbindlich schriftlich bestätigt sind.
Ich bin berechtigt, Aufträge durch Dritte ausführen zu lassen.
Mit der Übergabe des erstellten Werkes zur Versendung geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Die Zu- und Rücksendung der Arbeiten erfolgt bei besonderem Wunsch per Kurierdienst im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, mich bei der Auftragsabwicklung durch umgehende Bereitstellung aller relevanten Informationen, Offenlegung aller wichtigen Begleitumstände und die umgehende Beantwortung von Rückfragen zu unterstützen. Soweit eine Verzögerung der Auftragserfüllung wegen fehlender oder mangelhafter Mitwirkung des Auftraggebers eintritt, gerate ich nicht in Verzug. In jedem Fall ist mir in diesen Fällen eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung des Auftrags einzuräumen.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen weder ein (Mit-)Urheberrecht des Auftraggebers noch vermindern sie die mir zustehende Vergütung.
Der Auftraggeber darf mir nur solche Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist. Er hat mich von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren.

Besonderheiten bei Lektoratsaufträgen

Ich verpflichte mich, Korrekturen so sorgfältig auszuführen, dass möglichst keine Unrichtigkeiten im Text verbleiben. Verbleiben dennoch nicht unerhebliche Mängel, so hat der Auftraggeber diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt des Korrektur-Exemplars zu reklamieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reklamation, so gilt die Korrektur als genehmigt.
Soll bei einzelnen Wörtern bewusst eine Abweichung von der empfohlenen Schreibweise des Duden verwendet werden, so bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Eine Liste der gewünschten Sonderformen ist mir rechtzeitig zu übermitteln.

Änderungen des Auftragsumfanges, Nutzungserweiterungen

Wird ein Auftrag aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe, kurzfristig vor Beginn oder während der Bearbeitung storniert, bin ich berechtigt, das volle Honorar in Rechnung zu stellen, ggf. gemindert durch nicht entstandene Aufwendungen.
Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Auftragsumfang hinausgehen, sind – unabhängig von der Art der ursprünglich vereinbarten Tätigkeit – vom Auftraggeber gesondert zu vergüten. Dies gilt ebenso für Sonderleistungen (wie das Umarbeiten von Aufträgen).
Werden von mir erstellte Arbeiten später oder in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, so ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, mich von diesen zusätzlichen Nutzungen zu unterrichten. Ich bin berechtigt, diese Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen.

Honorar

Die Erstellung von Präsentationsunterlagen, Entwürfen, Konzepten, Texten, Korrekturen und sonstigen Tätigkeiten für den Auftraggeber sind honorarpflichtig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Es gilt die am Tag des Vertragsabschlusses vereinbarte Vergütung. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
Mit der Vergütung sind etwa anfallende Aufwendungen (z. B. Materialkosten, besondere Kurierdienste, Reisekosten, sonstige Spesen) nicht abgegolten. Aufwendungsersatz (Auslagen) wird gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt.
Wurde ein Pauschalhonorar vereinbart und wird mehr als ein Korrekturlauf benötigt, so bin ich berechtigt, den zusätzlichen Stundenaufwand gesondert abzurechnen.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, oder muss ich zusätzliche Leistungen erbringen, um Terminvorgaben des Auftraggebers zu erfüllen, weil dieser selbst seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist, so kann ich eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

Fälligkeit der Vergütung, Aufrechnungsausschluss

Die Vergütung ist bei Ablieferung der Leistung fällig und ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Ich bin berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 Prozent der Arbeiten und 1/3 nach Fertigstellung des gesamten Auftrags
Die Aufrechnung mit anderen als von mir unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist unzulässig.

Haftung

Ich hafte für entstandene Schäden – auch bei der werblichen Beratung – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für Softwareschäden, die durch den Gebrauch von durch mich bearbeitete Trägermedien, E-Mails, Dokumente o. ä. in der Software des Auftraggebers entstehen.
Ich verpflichte mich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Ich hafte nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur beim Auftraggeber entstehen.
Ich übernehme keine Haftung für die Art der Nutzung meiner Texte und Konzepte. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
Ich übernehme keine Gewähr bei Betriebsstörungen infolge höherer Gewalt, also zum Beispiel durch allgemeine Rohstoff- oder Energieknappheit, Verkehrsengpässe, behördliche Eingriffe oder Arbeitskämpfe.
Für Körperverletzungen hafte ich unbeschränkt.
Mit der Freigabe der Arbeiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeiten.

Belegmuster

Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte erteilt der Auftraggeber mir mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden. Von allen vervielfältigten oder veröffentlichten Arbeiten überlässt der Auftraggeber mir zu diesem Zweck mindestens drei einwandfreie Beleg-Exemplare.

Datenschutz, Geheimhaltung

Ich verpflichte mich, alle mir bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen und Unterlagen des Auftraggebers im Rahmen der für die Branche üblichen Arbeitsweise geheim zu halten. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch über die Dauer des Vertrags hinaus.
Insbesondere durch die heute übliche Kommunikation in elektronischer Form (z. B. E-Mail) kann aber die vollständige Vertraulichkeit nicht garantiert werden. Ich hafte nicht für unbefugte Zugriffe Dritter auf Texte und Daten in Netzwerken wie dem Internet.

Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen werden im gegenseitigen Einvernehmen durch eine Regelung ersetzt, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.